Nähwelt Flach – Garantieinformation
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite. Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierbei erforderlich. Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre gesetzlichen Ansprüche aus Gewährleistung sowie etwaige Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Nähwelt Flach-Garantie gewährt gegebenenfalls zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile der Erstausstattung Ihrer Maschine (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.). Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch Eigenverschulden, Fehlbedienung, mangelnde Pflege, nicht autorisierte technische Eingriffe oder die Verwendung nicht originaler Zubehörteile entstehen.
Richtlinien für Gebrauchtmaschinen
- Beim Erwerb einer Gebrauchtmaschine zum privaten Eigengebrauch beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Innerhalb der Garantiezeit anfallende Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile werden von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde oder die Kundin dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist – abweichend von der gesetzlichen Regelung – ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Anbieters beruhen. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Empfang schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder Arglist des Anbieters.
Garantiebestimmungen – TOYOTA
für TOYOTA Nähmaschinen & Overlock-Maschinen (Deutschland)
Ihre neue TOYOTA-Nähmaschine ist ein Produkt moderner Technik und wurde unter strengen Qualitätskontrollen hergestellt. TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND gewährt für dieses Produkt eine Herstellergarantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Leistungsumfang der Garantie
Tritt bei Ihrer Maschine ein Fehler auf, der auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist, erfolgt die Behebung im Rahmen dieser Garantie. Die Prüfung und Beurteilung des Garantiefalls erfolgt durch TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND oder einen autorisierten Servicepartner.
Die Garantie wird nach Wahl von TOYOTA durch kostenlose Reparatur oder Austausch der betreffenden Teile erfüllt.
Die Garantie gilt ab Kaufdatum für die Dauer von 3 Jahren für alle mechanischen Teile, den Motor, den Fußanlasser sowie elektrische und elektronische Bauteile. Reparaturen innerhalb dieses Zeitraums werden von einem autorisierten deutschen TOYOTA-Fachhändler oder direkt durch TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND durchgeführt.
Nach Ablauf der 3 Jahre sind die jeweils geltenden Lohn-, Verpackungs- und Versandkosten zu tragen. Fahrkosten eines Mechanikers bei Reparaturen außerhalb der Werkstatt sind auch während der Garantiezeit vom Käufer zu übernehmen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Allgemeine Wartungs- und Einstellarbeiten im Rahmen des normalen Gebrauchs
- Schäden durch normale Abnutzung, unsachgemäße oder mangelhafte Pflege oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Teile mit regelmäßigem Verschleiß (z. B. Antriebsriemen, Nadeln, Glühbirnen, Federn, Spulenkapseln, Spulen, Greifer, Stichplatten, Nähfüße)
- Maschinen, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden
Die Garantie setzt voraus, dass die Maschine entsprechend den Herstellerempfehlungen regelmäßig von einem autorisierten TOYOTA-Fachhändler gewartet wird.
Die Garantie erlischt, wenn Reparaturen nicht durch einen autorisierten TOYOTA-Fachhändler durchgeführt werden oder wenn keine Original-TOYOTA-Ersatzteile verwendet werden.
Wichtige Hinweise
- TOYOTA übernimmt keine weitergehenden Garantieleistungen über die hier genannten Bedingungen hinaus.
- Diese Garantie berührt Ihre gesetzlichen Rechte nicht.
- Die Garantie ist nicht übertragbar.
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung oder einen anderen Kaufnachweis sorgfältig auf. Reparaturen im Rahmen der Garantie können nur gegen Vorlage folgender Angaben erfolgen:
- Modell
- Seriennummer
- Kaufdatum
- Autorisierter Fachhändler
* Autorisierter deutscher TOYOTA NÄHMASCHINEN Fachhändler