Garantieinformationen für Juki Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere auch im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.


Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Inanspruchnahme der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Rechte aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie etwaigen Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.


Eingeschränkte Garantie

Maschinen, die gewerblich genutzt werden, haben eine eingeschränkte Garantie von 6 Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie auf den Arbeitslohn.
Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile. Hierzu zählen insbesondere: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nichtmetallische Bauteile (z. B. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z. B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge sowie alle weiteren Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen.


Garantieausschluss

Für die mit der Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) besteht keine Garantie.
Der Garantieanspruch entfällt bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Fehlbedienung, mangelnde Pflege, nicht autorisierte technische Eingriffe oder die Verwendung von nicht originalem Zubehör.


Richtlinien für Gebrauchtmaschinen

  • Beim Erwerb eines Produkts zum privaten Eigengebrauch erhalten Sie die Nähwelt Flach-Garantie mit einer Garantiezeit von 12 Monaten ab Erhalt der Ware.
  • Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
  • Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.


Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist – abweichend von der gesetzlichen Regelung – ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt ergänzend:

  • Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern diese nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verkürzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.


Garantiebedingungen – Juki

4 statt 2 Jahre Garantie – so einfach geht’s!

Die Garantieverlängerung wird durch die Juki Consuendi GmbH als Herstellergarantie angeboten. Um Produkte und Dienstleistungen weiter zu optimieren, stellt Juki einen kurzen Fragebogen zur Verfügung, der vom Kunden ausgefüllt werden sollte.

Als Dankeschön erhalten Sie eine Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre.

Bitte registrieren Sie Ihre Maschine innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum. Später registrierte Geräte können nicht berücksichtigt werden.


So funktioniert es:

  1. Besuchen Sie die Juki-Homepage und öffnen Sie die Garantiebedingungen.
  2. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus.
  4. Sie erhalten anschließend per E-Mail Ihren Garantieschein.

Für folgende Modelle ist eine Garantieverlängerung möglich:

  • HZL-NX7, HZL-DX7, HZL-UX8
  • HZL-353ZR, HZL-357ZP, HZL-60HR-B, HZL-70HW-B, HZL-80HP-B
  • HZL-G110, HZL-G120, HZL-G210, HZL-G220, DX-2200QVP, TL-98P, TL-2200QVP Mini
  • HZL-F300, HZL-F370, HZL-F400, HZL-F500, HZL-F600, HZL-F700
  • MO-644D, MO-654DE, MO-734DE, MO-735, MCS-1500, MO-50e, MO-1000, MO-2000

Die Garantieverlängerung gilt innerhalb folgender Länder:

  • Deutschland
  • Österreich

Hinweis: Für Maschinen aus anderen Ländern, die nicht durch die Consuendi GmbH importiert wurden, übernimmt Juki bzw. deren Handelspartner keine Garantieleistungen.