Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die fachgerechte Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache überbringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie aus etwaigen Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluss
Die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), ist von der Garantie ausgeschlossen.
Der Garantieanspruch entfällt ebenfalls bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelnder Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebenem Zubehör.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese zulässige Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist. Ebenso unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden, bei Arglist sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
5 Jahre Garantie – Elna Deutschland GmbH
Die Elna Deutschland GmbH gewährt für ihre Produkte eine freiwillige Herstellergarantie. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wesentlichen Garantiebedingungen.
Garantieumfang
Die Garantie umfasst während der gesamten Garantiezeit:
- alle Bauteile, unabhängig davon, ob sie mechanischer, elektrischer oder elektronischer Art sind,
- den vollständigen Arbeitslohn,
- Transportkosten sowie das Transportrisiko,
- die Übertragbarkeit der Garantie bei Eigentumswechsel,
- im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgerätes.
Garantieleistungen werden durch die Elna Deutschland GmbH oder autorisierte Vertragswerkstätten innerhalb Deutschlands erbracht.
Von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch Fremdeinwirkung (z. B. Sturz- oder Wasserschäden), fehlerhafte Bedienung sowie natürlicher Verschleiß.
Bei gewerblicher Nutzung besteht keine Herstellergarantie. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Geltungsbereich
Die 5-Jahres-Garantie der Elna Deutschland GmbH gilt für Produkte, die bei einem autorisierten Elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden. Für Käufe im Ausland gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des entsprechenden Landes.
Wichtiger Hinweis zum Garantiefall
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Verkäufer der Maschine. Andere Fachhändler sind grundsätzlich nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet.
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an uns wenden. Das Team von Nähwelt Flach unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Anliegens.
Die Elna-Garantie gilt für alle Elna-Näh-, Stick- und Overlockmaschinen. Für die Kindernähmaschine „Mini“ ist die Garantie auf 2 Jahre begrenzt.