Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere auch im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder gut verpackt einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür zwingend erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Transports bzw. Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie etwaigen Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Gegebenenfalls bietet unsere Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluss
Auf die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), können wir keine Garantie übernehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Der Garantieanspruch entfällt bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, unsachgemäßer oder mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen sowie beim Einsatz von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist – abweichend von der gesetzlichen Regelung – ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. bei Arglist des Anbieters. Ebenso unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Auch hier gilt: Die verkürzte Gewährleistungsfrist findet keine Anwendung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. bei Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
Garantiebestimmungen – easy & cover
Die Nähwelt Flach GmbH gewährt europaweit 2 Jahre Garantie auf easy & cover Modelle ab Kaufdatum.
Alle easy & cover Modelle werden nach modernen Fertigungsmethoden hergestellt und einer sorgfältigen Qualitätskontrolle unterzogen. Die Nähwelt Flach GmbH garantiert die einwandfreie Beschaffenheit dieser Artikel.
Innerhalb der Garantiezeit werden Material- oder Herstellungsfehler kostenfrei behoben. Sollten wider Erwarten Mängel auftreten, füllen Sie bitte den dem Produkt beiliegenden Service-Scheck aus und senden Sie diesen zusammen mit der sorgfältig verpackten Maschine an die Nähwelt Flach GmbH. Bitte beachten Sie, dass nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen werden können. Achten Sie zudem auf eine transportsichere Verpackung, da für Transportschäden keine Haftung übernommen wird.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung beruhen, sowie Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Diese können über unseren Service bezogen werden.
Eine zügige Bearbeitung sowie die kostenfreie Rücksendung an Sie kann nur erfolgen, wenn die Maschine direkt an die Nähwelt Flach GmbH eingesendet wird.
Serviceadresse:
Lindigstraße 1
63801 Kleinostheim
Deutschland
Telefon: 06021 45878-0
Fax: 06021 45878-58
E-Mail: [email protected]
Gewährleistung
Die Gewährleistung bei Mängeln der Ware beträgt bei Neuwaren 24 Monate gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.
Für Schadensersatzansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von zwei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, soweit es sich handelt um:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
- sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
- arglistig verschwiegene Mängel.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die gewöhnliche Abnutzung.
Hinweis: Alle easy & cover Modelle sind für den Einsatz im Privathaushalt konstruiert und nicht für den gewerblichen Gebrauch zugelassen.
Wichtiger Hinweis: Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber der Nähwelt Flach GmbH bleiben von dieser Garantie unberührt. Im Falle eines Mangels können Sie sich daher unabhängig von einer Garantieabwicklung jederzeit an uns wenden.