Garantieinformationen für CARINA Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebestimmungen – CARINA

Carina bietet europaweit 5 Jahre Garantie ab Kaufdatum an.

Alle Carina- Produkte wurden nach den neuesten Fabrikationsmethoden hergestellt und einer genauen Qualitätskontrolle unterzogen. CARINA garantiert für die einwandfreie Beschaffenheit dieser Artikel.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Material- oder Herstellungsfehler behoben. Sollten sich widererwartend Mängel herausstellen, füllen Sie bitte den dem Produkt beiliegenden Service-Scheck aus und schicken Sie ihn zusammen mit der sogfältig verpackten Maschine an den CARINA Service-Center (Adresse folgt weiter unten). Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Maschinen angenommen werden können, die Sie frei zusenden (Porto zahlen Sie). Bitte beachten Sie auch, dass die Maschine bestens verpackt ist, da keine Garantie auf Transportschäden übernommen wird.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung beruhen, sowie Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Diese können Sie auch unter der angegebenen Rufnummer nachbestellen.
Nur wenn Sie Ihre Maschine direkt an den CARINA Service-Center senden, kann eine zügige Bearbeitung und kostenlose Rücksendung an Sie erfolgen.


Ihre Carina Service Adresse im Falle eines Falles:

Sertronics GmbH
Ostring 60
66740 Saarlouis-Fraulautern

E-Mail: service-de@veritas-sewing.com

Gewährleistung:

Die Gewährleistung bei Mängeln der Ware beträgt bei Neuwaren gemäß der gesetzlichen Regelung 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab der Übergabe der Ware an den Käufer. Es bleibt bei der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,
  • wenn es um die Haftung für Schäden geht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von mir begangenen fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines meiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder
  • wenn es um die Haftung für sonstige Schäden geht, die auf einer von mir begangenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines meiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder
  • wenn es um die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel geht.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die normale Abnutzung.

ACHTUNG! Carina Nähmaschinen, Overlocker und Bügelgeräte sind für den Einsatz im Privathaushalt konstruiert. Sie sind nicht für gewerblichen Einsatz zugelassen.


Hinweis:

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte CARINA gegenüber bleiben hiervon unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an CARINA halten, unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.