Garantieinformationen für Brother Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite. Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die ordnungsgemäße Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.


Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich. Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie bestehende Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.


Garantieausschluss

Für die Erstausstattung Ihrer Maschine (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) kann keine Garantie übernommen werden. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.


Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Erhalt der Ware.
  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, übernehmen wir diese im Rahmen der Garantiebedingungen.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.


Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:

  • Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.


BROTHER Garantieinformation – 3 Jahre Garantie

Wem gewährt Brother diese Garantie:

Brother gewährt diese Garantie, wenn Sie das Produkt als Endverbraucher neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer als Erstkäufer erworben haben.


Gesetzliche Gewährleistungsrechte:

Zusätzlich zu dieser Garantie bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.


Für welche Produkte gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt für die Maschine und die dazugehörigen Zubehörteile (nachfolgend gemeinsam „Produkt“ genannt) mit Ausnahme von:

  • Nadeln, Lampen, Nähfüßen, Spulen, Messern, Werkzeugen und Stickrahmen
  • Teilen, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spulenkapseln, Stichplatten, Riemen, Nadeleinfädler und Hakenhalterungen)
  • Verbrauchsmaterialien
  • bereits gebrauchten Produkten, Vorführmodellen und generalüberholten Produkten; ausgenommen sind von Brother selbst generalüberholte Produkte

Wofür garantiert Brother:

Brother garantiert – vorbehaltlich der in diesem Dokument genannten Ausnahmen –, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch der Maschine nach Wahl von Brother. Nicht umfasst sind Folgeschäden außerhalb des Produktes, wie beispielsweise beschädigte Stoffe oder entgangener Gewinn.


Für welche Fälle gilt diese Garantie nicht:

  • Sachschäden durch Fremdeinwirkung auf das Produkt
  • Schäden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich Transport ohne sachgemäße Vorbereitung oder Verpackung)
  • Schäden, die durch andere zusammen mit dem Produkt verwendete Geräte oder Programme verursacht wurden, insbesondere bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien oder Zubehörteilen, die keine Brother-Originalteile sind
  • Veränderungen am Produkt, einschließlich nicht autorisierter Reparaturversuche oder Entfernung bzw. Veränderung der Seriennummer; in diesen Fällen wird die Garantie ungültig

Wie lange gilt diese Garantie:

Die Garantiezeit beträgt drei Jahre ab Kaufdatum.

Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit ein Jahr ab Kaufdatum.


Wo gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt in der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Russland und der Schweiz.


Vorgehensweise im Garantiefall:

Bitte wenden Sie sich innerhalb der Garantiezeit an den autorisierten Brother-Verkäufer, bei dem Sie das Produkt erworben haben, und übergeben oder übersenden Sie diesem auf eigene Kosten die Maschine zusammen mit der Originalrechnung oder Quittung (mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen). Sollte der Verkäufer nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie Brother direkt. Brother informiert Sie über das weitere Vorgehen.


Leistungen von Brother im Garantiefall:

Sofern ein Garantiefall vorliegt, wird Brother die Maschine nach eigener Wahl reparieren oder ersetzen. Der Rückversand erfolgt entsprechend den von Brother mitgeteilten Anweisungen.