Garantieinformationen für Bernina Q- Serie

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite. Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die ordnungsgemäße Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.


Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich. Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie bestehende Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.


Garantieausschluss

Für die Erstausstattung Ihrer Maschine (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) kann keine Garantie übernommen werden. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.


Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Beim Erwerb zum privaten Eigengebrauch beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Innerhalb der Garantiezeit übernehmen wir im Rahmen der Garantiebedingungen die Kosten für erforderliche Reparaturen oder Ersatzteile.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.


Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Eine unterlassene Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:

  • Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Haftungsausnahmen bleiben unberührt.


Garantiebedingungen – BERNINA Q-Serie

Quiltmaschine

  • Mechanische Teile: 5 Jahre oder bis zu 200 Millionen Stiche
  • Elektronische Teile: 2 Jahre oder bis zu 200 Millionen Stiche
  • Leiterplatten: 2 Jahre oder bis zu 200 Millionen Stiche

Quilt Frame

  • Mechanische Teile: 5 Jahre (Verschleißteile ausgenommen)

Quilt-Tisch

  • Mechanische Teile: 5 Jahre (Verschleißteile ausgenommen)

Quilt-Zubehör (z. B. Pantograph-Kit, Automation etc.)

  • Mechanische Teile: 2 Jahre
  • Elektronische Teile: 2 Jahre
  • Leiterplatten: 2 Jahre

Die BERNINA Nähmaschinen GmbH garantiert, dass die aufgeführten Produkte bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

  • Diese Garantie gilt ausschließlich bei privatem, nicht gewerblichem Gebrauch des Produktes.
  • Die Garantie umfasst ausschließlich die Reparatur oder den Austausch von Originalteilen, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft sind.
  • Garantieansprüche sind an die BERNINA Nähmaschinen GmbH oder an den beim Kauf festgelegten zuständigen Fachhändler zu richten.
  • Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen.
  • Die Garantie gilt für die jeweils angegebene Dauer oder bis zur angegebenen Stichleistung – je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Garantieleistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH beschränkt sich auf die Übernahme der Kosten für die betroffenen Teile sowie der hierfür anfallenden Arbeitszeit. Weitere Kosten, insbesondere Versand- oder Transportkosten im Rahmen eines Service- oder Reparaturfalls, sind vom Käufer zu tragen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Garantieleistung erfolgt nur bei Vorlage des Kaufbelegs.


Zusätzliche Bedingungen:

  • Die Garantie entfällt bei unsachgemäßer Verwendung, Vernachlässigung, Transportschäden, Manipulationen, fehlender Wartung gemäß Herstellervorgaben oder bei Veränderung bzw. Unkenntlichmachung der Seriennummer.
  • Eine etwaige Registrierungspflicht beim Hersteller berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Das Produkt ist gemäß den Bedienungs- und Wartungsvorgaben des Herstellers zu verwenden und regelmäßig durch einen autorisierten BERNINA Fachhändler oder Techniker warten zu lassen. Die Wartungskosten trägt der Käufer.

Mitteilung

Diese Garantie deckt keine Schäden ab, die entstehen durch:

  • übliche Abnutzung oder Belastung,
  • unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, Veränderung oder Vernachlässigung,
  • die Verwendung nicht originaler BERNINA Ersatz- oder Zubehörteile.

Kontakt im Servicefall

  • BERNINA Nähmaschinen GmbH
  • Ludwig-Winter-Straße 3
  • D-77767 Appenweier