Garantieinformationen für Bernina Q- Serie

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA Quiltmaschinen


Quilt Maschine

  • Mechanische Teile 5 Jahre oder 200 Millionen Stiche
  • Elektronische Teile 2 Jahre oder 200 Millionen Stiche
  • Leiterplatten 2 Jahre oder 200 Millionen Stiche

Quilt Frame

  • Mechanische Teile 5 Jahre Verschleißteile ausgeschlossen

Quilt Tisch

  • Mechanische Teile 5 Jahre Verschleißteile ausgeschlossen

Quilt Zubehör (z.B. Pantograph-Kit, Automation etc.)

  • Mechanische Teile 2 Jahre
  • Elektronische Teile 2 Jahre
  • Leiterplatten 2 Jahre

BERNINA Nähmaschinen GmbH, garantiert, dass die aufgeführten Produkte keinerlei Mängel bezüglich Verarbeitung und Materialien aufweisen bei normaler Verwendung gemäß den nachfolgenden Bedingungen:

  • Diese Garantie wird ausschließlich bei privatem, nicht gewerblichem Gebrauch des Produktes gewährt.
  • Diese Garantie gewährleistet ausschließlich die Reparatur oder das Ersetzen von Originalteilen, welche bezüglich Verarbeitung oder Material fehler- oder mangelhaft sind.
  • Garantieansprüche sind an BERNINA Nähmaschinen GmbH, oder an den bei Vertragsabschluss festgelegten, zuständigen Fachhändler zu richten.
  • Diese Garantie umfasst keine Verschleißteile.
  • Diese Garantie gilt für die festgelegte Garantiedauer oder für die festgelegten genähten Stiche.

Die Garantieleistungen der BERNINA Nähmaschinen GmbH beschränkt sich ausschließlich auf die Übernahme der Kosten der betroffenen Teile und der damit verbundenen Arbeitszeit. Alle anderen Auslagen z.B. Versandkosten für Service oder Reparaturen während der Garantiedauer, sind vom Käufer zu tragen. Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit dem Kaufbeleg BERNINA Nähmaschinen GmbH, oder an den bei Vertragsabschluss festgelegten, zuständigen Fachhändler zurückgeschickt wird. Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.

Diese beschränkte Garantie unterliegt folgender zusätzlichen Geschäftsbedingungen:

  • 1. BERNINA Nähmaschinen GmbH hat keinerlei Verpflichtung, einem Garantieanspruch nachzukommen für den Fall, dass das besagte Produkt falsch verwendet, vernachlässigt, beim Transport beschädigt oder daran manipuliert worden ist oder falls die Vorgaben (Angaben, Empfehlungen) bezüglich angemessener Wartung und Schmierung nicht eingehalten worden sind oder falls das an der Maschine angebrachte Typenschild mit Seriennummer manipuliert oder unleserlich gemacht worden ist.
  • 2. Innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf ist diese Garantie nicht mehr gültig, sofern die angefügte Karte nicht innerhalb von 30 Tagen ab Inbetriebnahme des Produktes ausgefüllt, von BERNINA Nähmaschinen GmbH gegengezeichnet und zurückgeschickt wurde.
  • 3. Innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum des Produktes sollte der Käufer von BERNINA Nähmaschinen GmbH, sämtliche Instruktionen bezüglich Verwendung des Produktes erhalten haben.
  • 4. Grundsätzlich muss das Gerät bei Nichtgebrauch, durch Herausziehen des Netzsteckers vom Stromnetz getrennt sein. Dazu muss der Stecker aus der Steckdose herausgezogen werden.
  • 5. Das Produkt muss regelmäßig gemäß den geforderten Wartungsintervallen von einem autorisierten BERNINA Fachhändler / Techniker gewartet werden, wobei die Kosten der Käufer zu tragen hat.

Mitteilung:

Diese Garantie übernimmt keine Deckung und schließt hiermit die Haftung für Mängel, Störungen, Verlust, Abnutzung, Körperverletzung oder Schäden aus, welche als Folge von:

  • (I) üblicher Abnutzung oder Belastung
  • (II) unsachgemäßer Verwendung, Missbrauch, Abänderung, Vernachlässigung, oder
  • (III) der Installation von nicht originalen BERNINA Ersatzteilen entstanden sind.

Falls Serviceprobleme auftauchen, kontaktieren Sie:

  • BERNINA Nähmaschinen GmbH
  • Ludwig-Winter-Straße 3
  • D-77767 Appenweier