Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern auch im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Inanspruchnahme der Nähwelt Flach-Garantie bringen oder senden Sie das Produkt bitte nach vorheriger Absprache ein. Der Kaufbeleg ist hierbei zwingend erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Versands benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sämtliche Rechte aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie etwaigen Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.
Garantieausschluss
Für die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), kann keine Garantie übernommen werden.
Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder der Verwendung nicht originaler Zubehörteile.
Richtlinien für Gebrauchtmaschinen
- Beim Erwerb zum privaten Eigengebrauch beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Innerhalb der Garantiezeit übernehmen wir die Kosten für Reparaturen und erforderliche Ersatzteile.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Die Unterlassung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder bei Arglist und Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich die Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Bei Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware; Ausnahmen gelten bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Personenschäden.
Garantiebestimmungen – CARINA
CARINA gewährt europaweit eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren ab Kaufdatum.
Alle CARINA-Produkte werden nach modernen Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Innerhalb der Garantiezeit werden Material- oder Herstellungsfehler kostenlos behoben.
Im Garantiefall senden Sie bitte die sorgfältig verpackte Maschine zusammen mit dem Kaufbeleg an das zuständige CARINA Service-Center. Es können nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen werden. Für Transportschäden aufgrund unzureichender Verpackung wird keine Haftung übernommen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, normalen Verschleiß sowie Verbrauchsmaterialien.
Serviceadresse:
Sertronics GmbH
Ostring 60
66740 Saarlouis-Fraulautern
E-Mail: [email protected]
Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren bleibt unberührt bei:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung.
Hinweis:
CARINA Nähmaschinen, Overlocker und Bügelgeräte sind für den Einsatz im privaten Haushalt konzipiert. Die 5-jährige Herstellergarantie gilt nicht bei gewerblicher Nutzung.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben durch die