Garantieinformationen für Brother ScanNCut

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.


Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.



Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

  • Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


BROTHER Garantieinformation - 2 Jahre Garantie

Wem gewährt Brother diese Garantie:

Brother gewährt diese Garantie, wenn Sie als Endverbraucher das Produkt neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer als Erstkäufer erworben haben.


Gesetzliche Gewährleistungsrechte:

Zusätzlich zu dieser Garantie bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.


Für welche Produkte gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt für die Maschine und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als „dieses Produkt“ bezeichnet) mit Ausnahme von:

  • Schneidmessern, Stiften, Messerhaltern, Schneidmatten und Unterlegmaterial,
  • sonstigen Teilen, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen,
  • Verbrauchsmaterialien,
  • vor dem Kauf gebrauchten Produkten, Vorführmodellen und erneuerten Produkten. Sie gilt jedoch für von Brother selbst erneuerte Produkte.

    • Wofür garantiert Brother:

      Brother garantiert – vorbehaltlich der in diesem Dokument erläuterten Ausnahmen –, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der Maschine auf Kosten und nach Wahl von Brother, jedoch keine Folgeschäden, die außerhalb dieses Produkts entstehen, wie z. B. unbrauchbar gewordene Materialien oder entgangenen Gewinns.


      Für welche Fälle gilt diese Garantie nicht:

      Diese Garantie gilt nicht für:

      • Sachschäden durch Fremdeinwirkung auf dieses Produkt,
      • Schäden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Transport dieses Produkts ohne sachgemäße Vorbereitung oder Verpackung),
      • Schäden, die durch andere zusammen mit diesem Produkt verwendete Geräte oder Programme verursacht wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen, die keine Brother-Markenteile sind),
      • Produkte, die in irgendeiner Weise verändert wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf versuchte Garantiereparaturen ohne Autorisierung von Brother oder die Änderung bzw. Entfernung der Seriennummer).

      Wie lange gilt diese Garantie:

      Die Dauer der Garantie beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum.

      Wird die Maschine zu gewerblichen Zwecken eingesetzt, beträgt die Garantiezeit ein Jahr ab Kaufdatum.


      Wo gilt diese Garantie:

      Diese Garantie gilt in der Europäischen Union, Island, Norwegen, Russland und der Schweiz.


      Was Sie tun sollten, wenn Sie meinen, dass ein Garantiefall eingetreten ist:

      Teilen Sie Ihr Anliegen innerhalb der Garantiedauer dem autorisierten Brother-Verkäufer mit, bei dem Sie Ihre Maschine erworben haben, und übergeben oder übersenden Sie ihm auf Ihre Kosten die Maschine sowie die Originalrechnung oder Quittung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen. Sollte Ihr autorisierter Brother-Verkäufer nicht erreichbar sein, wenden Sie sich innerhalb der Garantiedauer direkt an Brother. Brother teilt Ihnen mit, wohin Sie die Maschine und die Originalrechnung oder Quittung übersenden sollen.


      Was wird Brother dann tun:

      Wenn diese Garantie das geschilderte Problem Ihrer Maschine abdeckt, wird Brother die Maschine nach eigener Wahl entweder reparieren oder ersetzen. Die reparierte oder ersetzte Maschine wird auf Kosten von Brother an den Brother-Verkäufer zurückgesendet, dem Sie den Garantiefall gemeldet haben. Falls Brother Ihnen eine andere Stelle zur Betreuung Ihres Garantiefalls benannt hat, erfolgt der Versand direkt an Sie.