Garantieinformationen für Brother ScanNCut

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihres Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

BROTHER Garantieinformation - 2 Jahre Garantie

Wem gewährt Brother diese Garantie:

Brother gewährt Ihnen diese Garantie, wenn Sie als Endverbraucher das Produkt neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer als erster Käufer gekauft haben.


Gesetzliche Gewährleistungsrechte:

Zusätzlich zu dieser Garantie bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Garantie schränkt diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.


Für welche Produkte gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt für die Maschine und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als "dieses Produkt" bezeichnet) mit Ausnahme von


  1. Schneidmesser, Stifte, Messerhalter, Schneidmatten, Unterlegmaterial
  2. sonstigen Teilen, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen
  3. Verbrauchsmaterialien
  4. vor dem Kauf gebrauchten Produkte, Vorführmodellen und erneuerten Produkten. Sie gilt aber für von Brother selbst erneuerte Produkte.

Wofür garantiert Brother:

Brother garantiert bis auf die in diesem Dokument erläuterten Ausnahmen, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der Maschine auf Kosten und nach Wahl von Brother, aber keine Folgeschäden, die außerhalb dieses Produktes eintreten, wie z.B. unbrauchbar gewordene Stoffe oder entgangenen Gewinn.

Für welche Fälle gilt diese Garantie nicht:

Diese Garantie gilt nicht für:


  1. Sachschaden durch Fremdeinwirkung auf dieses Produkt
  2. Schaden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich, aber nicht nur, Transport dieses Produktes ohne sachgemäße Vorbereitung oder Verpackung)
  3. Schaden, den andere, zusammen mit diesem Produkt verwendete Geräte oder Programme verursacht haben (einschließlich, aber nicht nur, die Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen), die keine Brother-Markenteile sind.
  4. Diese Garantie wird UNGÜLTIG, wenn dieses Produkt in irgendeiner Weise geändert wird (einschließlich, aber nicht nur, durch versuchte Garantiereparaturen ohne Autorisierung von Brother oder Änderung oder Beseitigung der Seriennummer).


Wie lange gilt diese Garantie:

Die Dauer der Garantie beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum.


Wird die Maschine zu gewerblichen Zwecken eingesetzt, beträgt die Dauer der Garantie ein Jahr ab Kaufdatum.

Wo gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt in der Europäischen Union, Island, Norwegen, Russland und der Schweiz.

Was Sie tun sollten, wenn Sie meinen, dass der Garantiefall für Ihr Produkt eingetreten ist:

Teilen Sie Ihr Anliegen innerhalb der Garantiedauer dem autorisierten Brother-Verkäufer mit, bei welchem Sie Ihre Maschine gekauft haben, und übergeben oder übersenden Sie ihm auf Ihre Kosten Ihre Maschine und die Originalrechnung oder Quittung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen. Sollte Ihr autorisierter Brother-Verkäufer nicht erreichbar sein, wenden Sie sich innerhalb der Garantiedauer an Brother. Brother teilt Ihnen mit, wohin Sie dann Ihre Maschine und die Originalrechnung oder Quittung übersenden sollen.


Was wird Brother dann tun:

Wenn diese Garantie das geschilderte Problem Ihrer Maschine abdeckt, wird Brother die Maschine auf eigene Kosten nach Wahl von Brother entweder reparieren oder ersetzen. Die reparierte Maschine oder Ersatzmaschine schickt Brother auf eigene Kosten an den Brother-Verkäufer, dem Sie den Garantiefall mitgeteilt haben. Hatte Brother Ihnen eine andere Stelle zur Betreuung Ihres Garantiefalls mitgeteilt, erfolgt der Versand an Sie.