Nähwelt Flach – Garantieinformation
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite. Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierbei erforderlich. Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre gesetzlichen Ansprüche aus Gewährleistung sowie etwaige Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Nähwelt Flach-Garantie gewährt gegebenenfalls zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile der Erstausstattung Ihrer Maschine (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.). Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch Eigenverschulden, Fehlbedienung, mangelnde Pflege, nicht autorisierte technische Eingriffe oder die Verwendung von nicht originalen Zubehörteilen entstehen.
Richtlinien für Gebrauchtmaschinen
- Beim Erwerb einer Gebrauchtmaschine zum privaten Eigengebrauch beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Innerhalb der Garantiezeit anfallende Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile werden von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde oder die Kundin dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist – abweichend von der gesetzlichen Regelung – ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Anbieters beruhen. Ebenfalls unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Auch hier gilt die Verkürzung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
BROTHER Garantieinformation – 5 Jahre Garantie
Wer erhält diese Garantie?
Brother gewährt diese Garantie Endverbrauchern, die das Produkt als Erstkäufer neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer erworben haben.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Zusätzlich zu dieser Garantie bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
Für welche Produkte gilt diese Garantie?
Diese Garantie gilt für die Maschine und Zubehörteile (nachfolgend gemeinsam „Produkt“ genannt) mit Ausnahme von:
- Nadeln, Lampen, Nähfüßen, Spulen, Messern, Werkzeugen und Stickrahmen
- Teilen, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen (z. B. Spulenkapseln, Stichplatten, Riemen, Nadeleinfädler, Hakenhalterungen)
- Verbrauchsmaterialien
- bereits gebrauchten Produkten, Vorführmodellen und erneuerten Produkten; ausgenommen sind von Brother selbst erneuerte Produkte
- Sachschäden durch Fremdeinwirkung
- unsachgemäßer Installation, unsachgemäßem oder zweckentfremdetem Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich unsachgemäßem Transport ohne geeignete Vorbereitung oder Verpackung)
- Schäden, die durch andere zusammen mit dem Produkt verwendete Geräte oder Programme verursacht wurden (einschließlich der Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen, die keine Brother-Markenteile sind)
- Änderungen am Produkt, einschließlich nicht autorisierter Reparaturversuche oder Entfernung bzw. Veränderung der Seriennummer
Leistungsumfang der Garantie
Brother garantiert – vorbehaltlich der in diesem Dokument genannten Ausnahmen –, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch der Maschine nach Wahl von Brother. Nicht umfasst sind Folgeschäden außerhalb des Produktes, wie beispielsweise beschädigte Stoffe oder entgangener Gewinn.
Garantieausschlüsse
Die Garantie gilt nicht bei:
Garantiedauer
Die Garantie beträgt fünf Jahre ab Kaufdatum. Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantie ein Jahr ab Kaufdatum.
Geltungsbereich
Diese Garantie gilt in der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Russland und der Schweiz.
Vorgehensweise im Garantiefall
Bitte informieren Sie innerhalb der Garantiezeit den autorisierten Brother-Verkäufer, bei dem Sie Ihre Maschine erworben haben, und übergeben oder übersenden Sie diesem auf eigene Kosten die Maschine sowie die Originalrechnung oder Quittung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen.
Ist der autorisierte Brother-Verkäufer nicht erreichbar, wenden Sie sich innerhalb der Garantiezeit direkt an Brother. Brother teilt Ihnen mit, wohin die Maschine und der Kaufbeleg zu senden sind.
Weitere Abwicklung
Sofern ein Garantiefall vorliegt, wird Brother die Maschine nach eigener Wahl reparieren oder ersetzen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten von Brother entweder an den betreuenden Brother-Verkäufer oder – sofern von Brother mitgeteilt – direkt an Sie.