Garantieinformationen für baby lock Maschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.


Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.


Garantieausschluss

Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.


Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.


Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

  • Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


Garantiebedingungen - baby lock

Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre 2 Jahre Herstellergarantie baby lock

Herstellergarantie

Die baby lock Consuendi GmbH gewährt eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Diese Garantie besteht zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer und schränkt diese nicht ein.


Garantieverlängerung auf insgesamt 4 Jahre

Für ausgewählte Modelle besteht die Möglichkeit, die Herstellergarantie um weitere 2 Jahre zu verlängern. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Maschine innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum.

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online durch den Käufer. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung der Garantieverlängerung in Textform.


Für folgende Modelle ist eine Garantieverlängerung möglich:

  • Gloria
  • Ovation
  • desire³
  • Acclaim
  • enlighten
  • Victory
  • enspire
  • Euphoria
  • BLCS / Cover Stitch
  • Sashiko
  • embellisher
  • Primo
  • Aspire
  • Hagane

Geltungsbereich

Das Angebot zur Garantieverlängerung gilt für Maschinen, die durch die baby lock Consuendi GmbH in folgenden Ländern in Verkehr gebracht wurden:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz
  • Frankreich
  • Vereinigtes Königreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Niederlande

Hinweis: Für Maschinen aus anderen Ländern oder für Geräte, die nicht durch die baby lock Consuendi GmbH importiert wurden, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der freiwilligen Herstellergarantie oder der Garantieverlängerung. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.