Garantieinformationen für Husqvarna VIKING Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.


Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache überbringen oder einschicken. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie etwaigen Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.


Garantieausschluss

Die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), ist von der Garantie ausgeschlossen.
Der Garantieanspruch entfällt ebenfalls bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder der Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebenem Zubehör.


Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.


Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie nicht bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder bei Arglist. Ebenso unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

  • Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden, bei Arglist sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.


Garantiebestimmungen – Husqvarna VIKING

Husqvarna VIKING gewährt auf alle Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren. Zusätzlich kann eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile von insgesamt bis zu 5 Jahren bestehen.
Für gewerblich genutzte Maschinen beträgt die Garantiezeit 6 Monate.


Für folgende Husqvarna VIKING Baureihen gilt die Garantieerweiterung:

  • Sapphire
  • Designer Topaz
  • Designer Ruby
  • Designer Diamond
  • Opal

Garantieumfang:

  • Bis zu 5 Jahre Garantie auf mechanische Teile
  • Bis zu 5 Jahre Garantie auf elektronische Teile
  • 2 Jahre Garantie auf Arbeitsleistungen

Im Garantiefall oder bei Fragen zu den Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Das Team von Nähwelt Flach unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung und steht Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.