Garantieinformationen für Lewenstein Maschinen
Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer LEWENSTEIN Näh-, Overlock- oder Coverlockmaschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.
Garantieausschluss
Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Herstellergarantie – LEWENSTEIN
Für LEWENSTEIN Näh-, Overlock- und Coverlockmaschinen gelten die folgenden Garantiebedingungen der JuMai GmbH, Chemnitz.
1. Geräte-Registrierung
Bitte registrieren Sie Ihre LEWENSTEIN-Nähmaschine oder Overlock-/Coverlock-Maschine innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufdatum auf der Homepage des Herstellers unter www.lewenstein.eu.
2. Garantiefristen bei normalem Hausgebrauch (nicht kommerziell oder gewerblich)
- Mit Garantieverlängerung: Zwei Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn, zuzüglich weiterer zwei Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile.
- Ohne Garantieverlängerung: Zwei Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn.
3. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb der neuen LEWENSTEIN-Nähmaschine oder Overlock-/Coverlock-Maschine und beträgt ohne Garantieverlängerung zwei Jahre.
4. Eingeschränkte Garantie
Für gewerblich genutzte Maschinen gilt eine eingeschränkte Garantie von sechs Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn. Die ausgeschlossenen Teile sind unter Punkt 6 aufgeführt.
5. Empfänger der Garantie und Ausschlüsse
Die Garantie und die Garantieverlängerung gelten nur für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar. Ausgeschlossen sind alle dem Verschleiß unterliegenden Bauteile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen in der zugehörigen Bedienungsanleitung.
Die Garantie erlischt auch, wenn:
- Reparaturen durch Dritte durchgeführt wurden,
- Veränderungen am Gerät vorgenommen wurden,
- beim Versand des Geräts an den autorisierten Fachhändler eine unzureichende Verpackung verwendet wurde,
- die Seriennummer verändert wurde oder unleserlich ist,
- Schäden durch höhere Gewalt entstanden sind,
- Schäden oder Fehler durch die Verwendung nicht originaler Bau- und Zubehörteile verursacht wurden.
In diesen Fällen wird die Reparatur kostenpflichtig.
6. Verschleißteile
Verschleißteile sind von diesen Garantiebestimmungen ausgeschlossen. Dazu gehören: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nichtmetallische Teile bzw. Bauteile (z. B. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z. B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge und alle anderen Teile, die normalem Verschleiß ausgesetzt sind.
7. Voraussetzungen für eine Garantieleistung
Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei einem autorisierten LEWENSTEIN-Fachhändler durchgeführt wurden und sämtliche Hinweise von LEWENSTEIN in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Andernfalls können Garantieansprüche entfallen.
8. Im Garantiefall
Falls eine Garantiereparatur erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an einen LEWENSTEIN-Vertragshändler in Ihrer Nähe bzw. an den Händler, der Ihnen das LEWENSTEIN-Gerät verkauft hat. Vor-Ort-Service durch den Händler oder die JuMai GmbH ist kostenpflichtig, sofern bei Abschluss des Kaufvertrags nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Selbstverständlich können Sie Ihre LEWENSTEIN-Nähmaschine oder Overlock-/Coverlock-Maschine auch direkt an die JuMai GmbH einsenden. Bitte setzen Sie sich vorher mit dem Hersteller in Verbindung. Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung können Sie das Produkt auf eigene Kosten einsenden.
Bitte legen Sie bei jedem Garantiefall den Kaufvertrag bzw. Kaufbeleg und bei einer erweiterten Garantie zusätzlich die Bestätigung der Garantieverlängerung zur Prüfung vor.
Sollten Sie während der Garantiezeit Ihren Wohnort gewechselt haben und keinen Kontakt mehr zum Verkäufer haben, setzen Sie sich bitte mit der JuMai GmbH in Verbindung.
9. Fortbestand gesetzlicher Ansprüche
Diese Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte, die uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbestehen. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.
10. Verschiedenes
Die Garantieverlängerung für LEWENSTEIN-Produkte wird freiwillig übernommen. In Anspruch genommene Garantieleistungen führen weder zu einer Verlängerung der Garantiefrist noch zum Neubeginn einer weiteren Frist.
Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf des letzten Tages der Garantiefrist. Falls ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurde, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht ist, tritt die Verjährung erst nach Leistungserbringung ein.
11. Gültigkeit
Diese Garantie gilt nur für Produkte, die in folgenden Ländern gekauft und durch die JuMai GmbH importiert bzw. in Verkehr gebracht wurden: Deutschland, Österreich und Schweiz.
Garantiegeber / Kontakt
JuMai GmbH
Röhrsdorfer Allee 14
09247 Chemnitz
Homepage: www.lewenstein.eu

