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Garantieinformationen für CARINA Bügelpressen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrem Gerät erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.

Garantieausschluss

Für die mit Ihrem Gerät gelieferte Erstausstattung können wir keine Garantie übernehmen. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtgeräten:

  • Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

  • Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebestimmungen - CARINA

CARINA gewährt europaweit 3 Jahre Garantie auf Bügelgeräte ab Kaufdatum.

Alle CARINA-Produkte werden nach modernen Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegen einer sorgfältigen Qualitätskontrolle. CARINA garantiert die einwandfreie Beschaffenheit dieser Artikel. Innerhalb der Garantiezeit werden Material- oder Herstellungsfehler behoben.

Sollten wider Erwarten Mängel auftreten, füllen Sie bitte den dem Produkt beiliegenden Service-Scheck aus und senden Sie ihn zusammen mit der sorgfältig verpackten Maschine an das CARINA Service-Center (Adresse siehe unten). Bitte beachten Sie, dass nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen werden. Achten Sie auf eine transportsichere Verpackung, da keine Haftung für Transportschäden übernommen wird.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung beruhen, sowie Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Diese können über die angegebene Servicenummer nachbestellt werden.

Nur bei direkter Einsendung an das CARINA Service-Center ist eine zügige Bearbeitung sowie eine kostenfreie Rücksendung gewährleistet.

Serviceadresse:
Sertronics GmbH
Ostring 60
66740 Saarlouis-Fraulautern

E-Mail: service-de@veritas-sewing.com

Gewährleistung

Die Gewährleistung bei Mängeln der Ware beträgt bei Neuwaren gemäß den gesetzlichen Vorschriften 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.

Es bleibt bei der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem:

  • der Anspruch entstanden ist und
  • der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen,
  • wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
  • wenn es um sonstige Schäden geht, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
  • wenn es um arglistig verschwiegene Mängel geht.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die gewöhnliche Abnutzung.

ACHTUNG: CARINA Nähmaschinen, Overlocker und Bügelgeräte sind für den Einsatz im Privathaushalt konstruiert und nicht für den gewerblichen Einsatz zugelassen.

Hinweis: Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt.