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Garantieinformationen für Brother Nähmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die fachgerechte Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache überbringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Transports oder Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie aus etwaigen Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluss

Die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), ist von der Garantie ausgeschlossen.
Der Garantieanspruch entfällt ebenfalls bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelnder Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebenem Zubehör.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese zulässige Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist. Ebenso unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

  • Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden, bei Arglist sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Brother Garantieinformation – 3 Jahre Garantie

Wem gewährt Brother diese Garantie:

Brother gewährt diese Garantie, wenn Sie als Endverbraucher das Produkt neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer als Erstkäufer erworben haben.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte:

Zusätzlich zu dieser Garantie bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Für welche Produkte gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt für die Maschine und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als „Produkt“ bezeichnet) mit Ausnahme von:

  • Nadeln, Lampen, Nähfüßen, Spulen, Messern, Werkzeugen und Stickrahmen
  • Teilen, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spulenkapseln, Stichplatten, Riemen, Nadeleinfädler und Greiferhalterungen)
  • Verbrauchsmaterialien
  • vor dem Kauf gebrauchten Produkten, Vorführmodellen und erneuerten Produkten; ausgenommen sind von Brother selbst erneuerte Produkte

Wofür garantiert Brother:

Brother garantiert – vorbehaltlich der in diesem Dokument genannten Ausnahmen –, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie umfasst nach Wahl von Brother die Reparatur oder den Ersatz der Maschine. Nicht umfasst sind Folgeschäden außerhalb des Produkts, beispielsweise beschädigte Stoffe oder entgangener Gewinn.

Für welche Fälle gilt diese Garantie nicht:

Diese Garantie gilt nicht für:

  • Sachschäden durch Fremdeinwirkung auf das Produkt
  • Schäden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich Transport ohne sachgemäße Vorbereitung oder Verpackung)
  • Schäden, die durch zusammen mit diesem Produkt verwendete Geräte oder Programme verursacht wurden, einschließlich der Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen, die keine Brother-Originalteile sind
  • Produkte, die in irgendeiner Weise verändert wurden (einschließlich nicht autorisierter Reparaturversuche oder Entfernung bzw. Veränderung der Seriennummer)

Wie lange gilt diese Garantie:

Die Garantie beträgt drei Jahre ab Kaufdatum.
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantie ein Jahr ab Kaufdatum.

Wo gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt in der Europäischen Union, Island, Norwegen, Russland und der Schweiz.

Was ist im Garantiefall zu tun:

Bitte teilen Sie Ihr Anliegen innerhalb der Garantiedauer dem autorisierten Brother-Verkäufer mit, bei dem Sie Ihre Maschine erworben haben, und übergeben oder übersenden Sie ihm auf eigene Kosten Ihre Maschine sowie die Originalrechnung oder Quittung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen.
Alternativ können Sie sich gerne an uns wenden. Das Team von Nähwelt Flach unterstützt Sie bei der weiteren Abwicklung des Garantiefalls.

Weitere Vorgehensweise durch Brother:

Sofern die Garantie das geschilderte Problem abdeckt, wird Brother die Maschine nach eigener Wahl reparieren oder ersetzen. Die Rücksendung erfolgt gemäß den jeweiligen Garantiebedingungen.