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Garantieinformationen für BERNINA Bernette Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information

Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer bernette Näh-, Stick- oder Overlockmaschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.

Garantieausschluss

Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  • Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
  • Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

  • Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.

Herstellergarantie – bernette

bernette ist eine Marke der BERNINA Nähmaschinen GmbH. Für bernette Näh-, Stick- und Overlockmaschinen gelten daher die folgenden Garantiebedingungen der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Garantiebedingungen gelten für privat genutzte Maschinen der BERNINA Nähmaschinen GmbH, Ludwig-Winter-Straße 3, 77767 Appenweier (Deutschland) („BERNINA“). Die Garantie gilt ausschließlich für Neuware, die von einem Verbraucher in Deutschland oder Österreich bei einem autorisierten BERNINA Fachhändler erworben wurde. Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiedauer 6 Monate; Ziffer 3.2 (Zusatzgarantie) findet bei gewerblicher Nutzung keine Anwendung.

2. Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer. Der Verbraucher hat bei Mängeln der Maschine gesetzliche Rechte gegen den Verkäufer, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Diese gesetzlichen Rechte bestehen unentgeltlich und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt; ihre Inanspruchnahme ist nicht von der Geltendmachung der Garantie abhängig. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen unabhängig von dieser Herstellergarantie.

3. Garantiedauer

3.1 Grundgarantie
BERNINA gewährt eine Herstellergarantie von 2 Jahren ab dem Rechnungsdatum des Kaufs durch den Verbraucher (Grundgarantie).

3.2 Zusatzgarantie
BERNINA bietet Verbrauchern zusätzlich eine Zusatzgarantie für weitere 2 Jahre im Anschluss an die Grundgarantie an. Die Zusatzgarantie kommt zustande, wenn der Verbraucher die Maschine innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum im BERNINA Kundenportal (www.bernina.com) registriert und der entsprechende Garantieschein auf dem BERNINA Kundenportal angezeigt wird (Bestätigung der Zusatzgarantie). Die Registrierung der Maschine für die Zusatzgarantie ist auch über den BERNINA Fachhändler möglich, welcher die Maschine im Namen des Kunden registrieren kann. Ohne Registrierung besteht ausschließlich die Grundgarantie nach Ziffer 3.1. Für die Zusatzgarantie gelten diese Garantiebedingungen entsprechend.

3.3 Registrierung
Die Registrierung ist kostenlos. Für die Registrierung sind folgende Angaben erforderlich: E-Mail-Adresse, Modellbezeichnung, Seriennummer, Rechnungsdatum und Fachhändler. Weitere Angaben (Fragenkatalog) und die Anmeldung zum Newsletter sind freiwillig und keine Voraussetzung für die Zusatzgarantie. Nach Abschluss der Registrierung ist der Garantieschein zur Bestätigung der Registrierung direkt im BERNINA Kundenportal ersichtlich und kann jederzeit heruntergeladen oder eingesehen werden. Bei Anmeldung zum Newsletter bestätigt BERNINA die Registrierung zusätzlich per E-Mail. Der Garantieschein gilt als Garantieurkunde für die Zusatzgarantie. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzinformation des BERNINA Kundenportals.

4. Umfang der Garantie

Die Herstellergarantie umfasst nach Wahl von BERNINA die kostenlose Reparatur oder den Austausch defekter Teile, die kostenlose Arbeitszeit der autorisierten Servicestellen sowie den Ersatz durch identische oder gleichwertige Teile, wenn die Maschine innerhalb der Garantiedauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist oder ausfällt. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann BERNINA die Maschine durch ein gleichwertiges Modell ersetzen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von BERNINA über. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen aus dieser Garantie nicht; die gesetzlichen Rechte nach Ziffer 2 bleiben unberührt. Garantieleistungen erfolgen ausschließlich über autorisierte BERNINA Fachhändler oder Servicepartner.

5. Ausschlüsse

Nicht von der Garantie erfasst sind:

  • Verschleißteile (insbesondere Leuchtmittel, Riemen, Nadeln, Motorkohlen, alle Greifer, Looper, Spulen, Fadenschneider, Einfädlerkopf, Greiferbahndeckel, Transporteur, Dichtungen und jegliche Art von Messer bzw. Klingen),
  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Wartung oder Manipulationen,
  • Fremdeinwirkung (z. B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen, Feuchtigkeit) und höhere Gewalt,
  • die Nutzung nicht freigegebener Zubehörteile oder Verbrauchsmaterialien.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Garantie für Vorführ- und Gebrauchtprodukte, soweit BERNINA hierfür nicht ausdrücklich eine gesonderte Garantie erklärt.

6. Erlöschen der Garantie

Die Garantie besteht nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass unautorisierte Reparaturen vorgenommen wurden, das Produkt verändert wurde oder andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden. Die Garantie erlischt insgesamt, wenn die Seriennummer entfernt, unkenntlich gemacht oder manipuliert wurde.

7. Ablauf einer Garantieleistung

Für die Bearbeitung sind der Original-Kaufbeleg (bei der Zusatzgarantie zusätzlich der Garantieschein aus dem BERNINA Kundenportal) sowie die vollständige Maschine einschließlich des Standardzubehörs erforderlich. Das Gerät ist an den Kaufort oder einen autorisierten BERNINA Servicepartner in Deutschland oder Österreich zu senden oder dort abzugeben. Der Garantiefall ist innerhalb der Garantiedauer geltend zu machen; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anzeige beim Fachhändler oder Servicepartner.

8. Transportkosten

Transportkosten zur Einsendung trägt der Kunde. Die Rücksendekosten nach einer anerkannten Garantieleistung übernimmt BERNINA. Bei Abgabe und Abholung beim Fachhändler entstehen keine Transportkosten.

9. Verlängerung der Garantie um Ausfallzeiten

Dauert eine Garantiereparatur vom Tag der Annahme der Maschine durch den Fachhändler oder Servicepartner bis zur Bereitstellung der reparierten Maschine mindestens 7 Tage, verlängert sich die jeweils laufende Garantie (Grund- oder Zusatzgarantie) um diesen Zeitraum.

10. Garantieerklärung

Diese Garantiebedingungen werden dem Verbraucher spätestens mit Lieferung der Maschine in Textform (Beilage zur Maschine) und, bei Registrierung, mit dem Garantieschein auf dem BERNINA Kundenportal zur Verfügung gestellt. Sie sind zudem unter www.bernina.com/Garantiebedingungen abrufbar. Garantiegeberin ist die BERNINA Nähmaschinen GmbH, Ludwig-Winter-Straße 3, 77767 Appenweier, Deutschland. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland und Österreich.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Es gilt das Recht des Landes, in dem das Gerät erworben wurde; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Stand: September 2026