Garantieinformationen für VERITAS Nähmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:


    • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
    • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
    • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
    • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.


Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:

    • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

    • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

    • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

    • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffs-Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebestimmungen - VERITAS

Mit einer VERITAS Nähmaschine erwerben Sie Markenqualität, an der Sie viele Jahre lang Ihre Freude haben werden. Die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung bewahrt Sie vor unerwarteten Reparaturkosten und gibt Ihnen gleichzeitig immer ein gutes und sicheres Gefühl. Dieses können Sie sich auch nach der gesetzlichen Gewährleistung kostenlos sichern. Registrieren Sie sich einfach auf veritas-sewing.com und schon gewähren wir Ihnen 3 weitere Jahre Hersteller-Garantie.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung übernehmen wir 2 Jahre Garantie ab dem Kaufdatum. Zusätzlich bietet VERITAS eine kostenlose Garantieverlängerung über weitere 3 Jahre. Registrieren Sie dazu einfach Ihr VERITAS-Gerät auf der Homepage und erhalten im Gegenzug eine Garantieverlängerung von 3 Jahren (Gesamtdauer 5 Jahre ab dem Kaufdatum)! Hierfür haben Sie 6 Monate ab Kaufdatum Zeit!

Innerhalb des Gewährleistungszeitraums beheben wir kostenlos alle Material- oder Herstellungsfehler. Sollten sich wider Erwarten Mängel herausstellen,
wenden Sie sich bitte zuerst an unseren Kundenservice. Bitte beachten Sie, dass die Maschine im Falle einer Reparatureinsendung bestens verpackt ist, da wir keine Garantie auf Transportschäden übernehmen können. Wir empfehlen, hierfür die Originalverpackung und den Kaufbeleg aufzubewahren! Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung beruhen sowie Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Diese können Sie unter der angegebenen Rufnummer bestellen.