Garantieinformationen für TOYOTA Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebestimmungen - TOYOTA

für TOYOTA NÄHMASCHINEN & OVERLOCK-MASCHINEN

Deutschland*


Ihre neue TOYOTA-Nähmaschine ist ein Produkt der neuesten technischen Entwicklung und wurde in einem Werk mit strengster Qualitätskontrolle hergestellt. Dementsprechend gewährt Toyota für dieses Produkt eine Garantie auf Fehlerfreiheit.

Wiederherstellung nach folgenden Bedingungen:

Für den Fall, dass bei Ihrer Maschine ein Fehler auftritt, der nach der Einschätzung von TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND auf einen Herstellungsfehler oder unsachgemäße Produktion zurückzuführen ist, wird der Fehler behoben.


Die Beurteilung des Fehlers steht ausschließlich TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND oder deren Bevollmächtigten zu. TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND erfüllt die Garantie nach eigener Wahl durch unentgeltliche Ausbesserung oder durch Ersatz der betreffenden Teile. Die endgültige Entscheidung darüber behält sich TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND vor.


Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum 3 Jahre für alle mechanischen Teile, den Motor, den Fußanlasser und alle anderen elektrischen und elektronischen Bauteile. Reparaturen, die innerhalb der ersten 36 Monaten ab Kaufdatum anfallen, sind kostenlos und werden von einem von TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND bevollmächtigen deutschen TOYOTA-Fachhändler oder von TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND durchgeführt.


Für Reparaturen, die nach Ablauf der ersten 36 Monate anfallen, sind die jeweils geltenden Lohnkosten sowie die Kosten für die Verpackung und den Versand zu entrichten. Fahrkosten des Mechanikers bei Reparaturen außer Haus müssen vom Käufer getragen werden, auch in der Garantiezeit.


Folgendes fällt nicht unter die Garantie:

1. Allgemeine Wartung und Einstellung nach normalem Gebrauch.

2. Fehler/Schäden, die durch normale Abnutzung, durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege oder durch falsche Bedienung (Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung) entstehen.

3. Teile, die regelmäßig ersetzt werden müssen wie zum Beispiel Antriebsriemen, Nadeln, Glühbirnen, Federn, Spulenkapseln, Spulen, Greifer, Stichplatten und Nähfüße.

4. Maschinen die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden.


Ob dies der Fall ist liegt im Ermessen von TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND und ist unwiderruflich.

Diese Garantie gilt unter der Bedingung, dass Ihre Maschine regelmäßig entsprechend der Hersteller-Empfehlung von einem von TOYOTA autorisierten Fach-Händler gewartet wird.

Diese Garantie erlischt, wenn anfallende Reparaturen in anderer Weise als durch einen von TOYOTA autorisierten Nähmaschinen Fachhändler vorgenommen werden oder wenn Teile in die Maschine eingebaut werden, bei denen es sich nicht um Original-TOYOTA Ersatzteile handelt.

Bitte beachten Sie:

1. TOYOTA ist für keine anderen Garantieleistungen verantwortlich.

2. Diese Garantie berührt Ihre gesetzlichen Rechte nicht.

3. Die Garantie ist nicht übertragbar.

4. BEWAHREN SIE DIE ORIGINALRECHNUNG ODER EINEN ANDEREN KAUFNACHWEIS SORGFÄLTIG AUF, da Reparaturen nur nach Vorlage dieser Unterlagen unter Garantiebedingungen vorgenommen werden können:

  • MODELL
  • SERIEN NR.
  • KAUFDATUM
  • FACHHÄNDLER*

* Von TOYOTA NÄHMASCHINEN | VERTRIEB DEUTSCHLAND autorisierter deutscher TOYOTA NÄHMASCHINEN FACHHÄNDLER