Garantieinformationen für Elna Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

5 Jahre Garantie

Eine freiwillige Garantie darf vom Garantiegeber weitestgehend frei gestaltet und auch eingeschränkt werden. Darum ist es wichtig für Sie, Garantieversprechen genau zu hinterfragen. Hier erfahren Sie klipp und klar, was Sie von Elna Deutschland GmbH im Garantiefalle erwarten können.

Ein Versprechen ohne „Wenn“ und „Aber“.

Die umfassende Elna-Garantie kostet Sie keinen Cent extra - sie ist in den Kaufpreisen unserer Produkte enthalten und schließt insbesondere ein:

  • Alle Bauteile, gleich aus welchem Material sie bestehen und egal ob sie mechanisch, elektrisch oder elektronisch sind - und zwar während der gesamten Garantiezeit.
  • Der komplette Arbeitslohn während der gesamten Garantiezeit.
  • Kosten und Risiko des Transportes während der gesamten Garantiezeit.
  • Übertragbarkeit der Garantie, wenn Sie die Maschine verschenken, verkaufen oder bei sonstigen Eigentumsänderungen.
  • Kein Versand ins Ausland. Elna Deutschland GmbH unterhält eine eigene Meisterwerkstatt. Garantieleistungen werden entweder hier, oder durch autorisierte Vertragswerkstätten innerhalb von Deutschland erbracht.
  • 0 % Abschlag bei Totalschaden. Was geschieht, wenn das Gerät nicht repariert werden kann? Von der Erstattung eines geringen "Zeitwertes" hätten Sie nur wenig - denn davon können Sie keine gleichwertige Ersatzmaschine kaufen! Darum erhalten Sie von uns in diesem Falle während der gesamten Garantiezeit ein gleichwertiges Ersatzgerät.


Ausgenommen
von dieser Garantie sind lediglich Fremdverschulden, wie z.B. Sturz- oder Wasserschäden, fehlerhafte Bedienung und natürlicher Verschleiß.

Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Schulen oder Nähateliers) gilt diese Garantie nicht.


Nur beim Kauf innerhalb der BRD

Die 5-Jahres-Garantie der Elna Deutschland GmbH gilt für Produkte, die von einem autorisierten Elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft werden. Für Käufe im Ausland oder von ausländischen Verkäufern (z.B. England oder Polen) gelten die ggf. abweichenden Garantieregelungen des jeweiligen Landes.

Das ist auch wichtig zu wissen

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verkäufer der Maschine. Andere Fachhändler als der Verkäufer sind nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet (ausgenommen bei Kauf im Elna Onlineshop durch den Elna Schutzbrief).

Die Elna-Garantie gilt für alle Elna - Näh-, Stick- und Overlockmaschinen. Sie ist für die Kindernähmaschine "Mini" auf 2 Jahre begrenzt. Bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung gilt die gesetzliche Gewährleistung.